Hauptmenü:

Inhalt:

Konzernkommunikation

SeitentitelMETRO AG legt Beschwerde gegen Bundeskartellamtbeschluß ein

02.03.1999

METRO AG legt Beschwerde gegen Bundeskartellamtbeschluß ein

Das Bundeskartellamt hat nach mehrmonatigen Prüfungen mit Beschluß vom 26. Februar 1999 die von der METRO AG geforderte Harmonisierung der Einkaufskonditionen für unzulässig erklärt.

Das Bundeskartellamt hat nach mehrmonatigen Prüfungen mit Beschluß vom 26. Februar 1999 die von der METRO AG, Köln, in Zusammenhang mit der Übernahme der allkauf-Gruppe, Mönchengladbach, von 20 mittleren und kleineren Lieferanten geforderte Harmonisierung der Einkaufskonditionen, die sich auf den Zeitraum vor der Freigabe des Zusammenschlusses bezieht, für unzulässig erklärt. Die METRO AG wird gegen diese Verfügung sowohl aus sachlichen als auch formalen Gründen Beschwerde einlegen.

Da das Bundeskartellamt bereits eine Abhängigkeit mittelständischer Lieferanten von großen Handelsunternehmen annimmt, wenn ihr Lieferanteil an diese Unternehmen 7,5 Prozent überschreitet, werden die großen Handelsunternehmen die sich daraus ergebenden Konsequenzen überprüfen müssen.

Nur wenn die Lieferanteile von kleinen und mittleren Unternehmen unter der vom Bundeskartellamt gesetzten Schwelle liegen, sind keine Verfügungsvoraussetzungen gegen Handelsunternehmen gegeben.

Zum Seitenanfang
 

Schnellsuche