Gemäß § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) haben Personen, die bei der
METRO AG Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien der
METRO AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, der
METRO AG mitzuteilen. Die Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen. Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.
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Erhaltene Mitteilungen über Geschäfte nach § 15a WpHG werden durch die
METRO AG hier veröffentlicht.
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